Seit 24.12. 3 Gastronomie Betriebe GEÖFFNET Alle Infos findet Ihr hier: Skihütten
Müssen die MitarbeiterInnen einen Mund-Nasenschutz tragen?
Ja, die MitarbeiterInnen müssen verpflichtend einen Mund- Nasenschutz tragen.
Ist Selbstbedienung in den Hütten möglich?
Dort wo es SB-Bereiche gibt, wird sichergestellt, dass die Konsumation von Speisen und Getränken nicht in der Nähe zur Ausgabestelle (50 Meter von der Betriebsstätte entfernen) erfolgt. Bis zum Ablauf der gültigen Verordnung (18.1.2021) ist die Ausgabe von Speisen und Getränken ausschließlich in Form von "take-away" möglich. Alle Infos zu den geöffneten Betrieben findet Ihr unter www.gerlitzen.com