Bergbahnen

 

Vor der Fahrt mit einer Seilbahn

  • Beim Betreten des Skigebietes ist ein 2G-Nachweis zu erbringen. (ab 12 Jahren)
  • Tragen Sie in den Stationen und in geschlossenen Fahrbetriebsmittel Ihren eine FFP2-Maske*.

Während der Fahrt mit einer Seilbahn

  • Tragen Sie FFP2-Maske* während der gesamten Bergfahrt (Mund und Nase müssen bedeckt sein).
  • Entsorgen Sie benutzte Taschentücher (und/oder Einwegmasken) nach Gebrauch sofort und lassen Sie diese nicht in der Seilbahn zurück.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der MitarbeiterInnen.
*Kinder ab dem 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen anstelle der FFP2 Maske einen eng anliegenden Mund- Nasenschutz (MNS oder Schlauchschal) benützen. Kinder bis zum 6. Lebensjahr benötigen keine Maske.

Wie wird der 2G-Nachweis kontrolliert?

Ihr Ticket ermöglicht nur dann Zutritt ins Skigebiet, wenn Sie einen gültigen 2G-Nachweis mit Ihrem Ticket verknüpfen. Dies kann auf verschiedene Arten geschehen:

Das Ticket kann bei den Ticket Automaten und den speziell eingerichteten „Greenpass Checks“ direkt an der Talstation freigeschalten werden. Für Gäste ohne elektronisch lesbaren Nachweis gibt es Unterstützung an den Kassen und „Greenpass Checks“ an den Talstationen. Noch vor der Anreise, ist über das Online Check-in Webportal eine Verknüpfung möglich. Voraussetzung für die Verknüpfung ist eine Zustimmung der Speicherung des Gültigkeitsdatums des 2G-Nachweises durch den Ticketbesitzer. Ohne diese Zustimmung erfolgt die Freischaltung des Tickets nur für den aktuellen Tag. Der 2G-Nachweis wird automatisch mit dem Ticket verknüpft und fungiert so als „virtuelles 2G-Armband“ für den grenzenlosen Wintersportgenuss.

 

Was gilt als 2G Nachweis?

Geimpft: Die Gültigkeit der Impfzertifikate beträgt 270 Tage ab erfolgter Vollimmunisierung. (In Österreich gilt man ab dem Tag der 2. Impfung bzw. der Booster-Impfung als vollständig geimpft.) Achtung! Seit 3.1.2022 ist eine Einmalimpfung mit Johnson & Johnson nicht mehr ausreichend, es braucht eine Auffrischung.

Genesen: ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion. Bitte beachten Sie: Nicht mehr akzeptiert werden Antikörper-Nachweise, die nach Ablauf von sechs Monaten nach durchgeführter Infektion ausgestellt worden sind.

Kinder unter zwölf Jahren sind von der Pflicht zur Vorlage eines Eintrittsnachweises ausgenommen.
Für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene schulpflichtige Kinder gibt es die Möglichkeit, sich mit dem sogenannten "Ninja-Pass“ dem 2G-Status gleichzustellen. 

 

Muss ich Maske tragen, auch wenn ich geimpft oder genesen bin?

Ja, es gilt eine generelle FFP2-Maskenpflicht. 

 

Benötigen auch Kinder einen 2G-Nachweis?

Kinder unter zwölf Jahren sind von der Pflicht zur Vorlage eines Eintrittsnachweises ausgenommen.

Für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene schulpflichtige Kinder gibt es die Möglichkeit, sich mit dem sogenannten "Ninja-Pass“ dem 2G-Status gleichzustellen.

 

Wie schalte ich mein Ticket frei?

Das Ticket kann bei den Ticket Automaten und den speziell eingerichteten „Greenpass Checks“ direkt an der Talstation freigeschalten werden.

Für Gäste ohne elektronisch lesbaren Nachweis gibt es Unterstützung an den Kassen und „Greenpass Checks“ an den Talstationen.

Noch vor der Anreise, ist über das Webportal eine Verknüpfung möglich. 

 

Benötigen auch Kinder eine Maske?

Überall da, wo Maskenpflicht herrscht, benötigen Kinder ab 6 Jahren eine Maske. Für Kinder unter 14 Jahren ist ein enganliegender Mund-Nasenschutz ausreichend.

 

Werden die Kabinen während der Fahrt belüftet?

Alle Fahrbetriebsmittel (Kabinen, Sessellift...) werden während der Fahrt bestmöglich durchlüftet.

 

Werden die Kabinen und Lifte desinfiziert?

Alle Fahrbetriebsmittel (Kabinen, Sessellifte...) werden regelmäßig desinfiziert.

 

Gibt es im Skigebiet Desinfektionsmöglichkeiten?

Desinfektionsspender gibt es im Kassenbereich, in den Liftgebäuden sowie in den Toilettenanlagen.

 

Wie wird der Gast über die Corona-Sicherheitsbestimmungen vor Ort informiert?

Die Gäste werden mithilfe von Hinweisschildern und von unserem Mitarbeiter vor Ort auf die jeweils gültigen Corona-Sicherheitsbestimmungen hingewiesen.

 

Was tun wenn ich mich krank fühle?

In jedem Fall gilt - solltest du, Mitreisende oder Kinder sich krank fühlen, bleib bitte in deinem Zimmer, gehe nicht Skifahren, erscheine nicht in gastronomischen Einrichtungen oder zum Schneesportunterricht. Informiere umgehend deinen Beherberge über deine Symptome.

Solltest du, Mitreisende oder Kinder an Corona-Symptomen leiden (Fieber, trockener Husten, Gliederschmerzen, Halsschmerzen, Atemnot oder Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns) rufe bitte die Gesundheitshotline 1450 an, um eine weitere Abklärung der Symptome vornehmen zu können.

 

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