Information gemäß § 24 DSG 2000 zu „Photocompare“: Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Lift-karteninhabers/der Liftkarteninhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden.